Allgemeine Informationen für Deutschland. Zins- und Angebotsangaben hängen vom Veröffentlichungsstand und den aktuellen Bankunterlagen ab. Persönliche Voraussetzungen und steuerliche Regeln können sich unterscheiden.

Ein gemeinsames Festgeldkonto eignet sich, wenn ihr dasselbe Sparziel habt und das Geld während der Laufzeit nicht benötigt. Bei Festgeld legt ihr Geld für eine feste Laufzeit zu einem festen Zinssatz an. Während dieser Zeit ist das Guthaben in der Regel nicht frei verfügbar.

Die Bank legt in ihrem Angebot und Vertrag fest, ob ihr das Festgeld gemeinsam eröffnen könnt und wer über das Konto verfügen darf. Die Einlagensicherung schützt Guthaben bei einer Bank bis zu einer gesetzlichen Grenze. Ob dieser Schutz greift und wie die Zinsen versteuert werden, richtet sich nach den Namen auf dem Konto, euren gesamten Guthaben bei derselben Bank und eurer persönlichen Situation.

Wann ein gemeinsames Festgeldkonto passt

Ein gemeinsames Festgeld kann die Verwaltung vereinfachen, wenn ihr beide für ein gemeinsames Ziel spart und eure Beiträge sowie Entscheidungen geklärt habt. Bei der gesetzlichen Einlagensicherung kann für jede kontoinhabende Person eine eigene Schutzgrenze gelten. Das hilft aber nur, wenn keiner von euch diese Grenze mit weiteren Einlagen bei derselben Bank bereits ausgeschöpft hat.

Einzelkonten passen eher, wenn ihr euer Geld getrennt halten, unterschiedlich lange anlegen oder unabhängig über eure Anteile entscheiden möchtet. Das gilt auch, wenn eine Person während der Laufzeit möglicherweise auf das Geld angewiesen ist. Eine gemeinsame Kontoinhaberschaft macht Festgeld nicht flexibler.

Person bei einer digitalen Identitätsprüfung am Laptop
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Was die Einlagensicherung abdeckt

Die gesetzliche Einlagensicherung deckt geschützte Einlagen grundsätzlich bis zur geltenden Grenze pro Person und Bank ab. Festgeld fällt grundsätzlich darunter. Für die Grenze zählt das gesamte Guthaben einer Person bei derselben Bank. Mehrere Konten bei derselben Bank erhöhen den Schutz nicht automatisch.

Bei einem Gemeinschaftskonto rechnet man das Guthaben anteilig den Kontoinhabern zu. Wenn keine Anteile festgelegt sind, teilt man es grundsätzlich gleichmäßig auf. Bei zwei Personen kann sich der gesetzliche Schutz auf beide Kontoinhaber erstrecken, sofern beide ihre jeweilige Grenze bei dieser Bank nicht bereits durch andere Einlagen ausgeschöpft haben.

Entscheidend ist die Bank, bei der das Geld liegt. Verschiedene Marken können zur selben Bank gehören. Bei Festgeld über ein Anlageportal solltet ihr deshalb prüfen, welche Bank die Einlage tatsächlich entgegennimmt und welches Sicherungssystem gilt. Freiwillige Sicherungssysteme können zusätzlichen Schutz bieten, doch Umfang und Bedingungen hängen vom jeweiligen System ab. Sie sind keine pauschale staatliche Garantie.

Wer über das Geld verfügen darf

Bei einem Oder-Konto darf grundsätzlich jede kontoinhabende Person allein über das Guthaben verfügen. Bei einem Und-Konto müssen beide der Bank gemeinsam Anweisungen geben. So erleichtert das Oder-Modell den Zugriff, während das Und-Modell mehr gegenseitige Zustimmung voraussetzt. Welche Variante für euch gilt, steht im Kontoantrag und in den Vertragsbedingungen.

Für Festgeld ist zusätzlich entscheidend, welche Verfügungen die Bank während der Laufzeit überhaupt zulässt. Eine Bank kann etwa eine vorzeitige Auszahlung ausschließen oder nur in besonderen Fällen erlauben. Klärt auch, ob die Bank das Guthaben am Ende der Laufzeit auf ein Verrechnungskonto auszahlt, über das Ein- und Auszahlungen laufen, oder ob sie es automatisch wieder anlegt. Wenn die Bank das Festgeld automatisch verlängert, müsst ihr möglicherweise innerhalb einer Frist widersprechen, damit sie das Geld auszahlt.

Wenn ihr euch trennt, eine Person stirbt oder eine Pfändung erfolgt, kann das die Verfügung über ein Gemeinschaftskonto beeinflussen. Die Folgen hängen von der vereinbarten Verfügungsart und den konkreten Bankbedingungen ab. Wenn ihr ungleiche Beträge einzahlt oder eine Person Schulden hat, lasst euch die Auswirkungen vorab erklären. Bei größeren Summen oder komplizierten Verhältnissen kann rechtliche oder steuerliche Beratung sinnvoll sein.

Welche Banken gemeinsame Festgeldkonten anbieten

Die ING nennt für ihr Festgeldangebot die gemeinsame Eröffnung mit einer Partnerin oder einem Partner, sofern bereits ein ING-Gemeinschaftskonto besteht. Ihre Produktinformationen sehen außerdem vor, dass das Guthaben während der Laufzeit grundsätzlich gebunden ist und sich das Festgeld am Laufzeitende automatisch verlängern kann. Die Bank führt bestimmte Ausnahmefälle für eine vorzeitige Gesamtauszahlung auf. Diese Angaben gelten für das beschriebene ING-Angebot und sind keine allgemeine Festgeldregel.

Beim Deutsche Bank ZinsMarkt ist ein Gemeinschaftskonto nach den veröffentlichten Zugangsvoraussetzungen nicht zugelassen; dort wird ein Einzelkonto verlangt. Auch das gilt für diesen Vertriebsweg und nicht automatisch für jedes Festgeld der Deutschen Bank.

Prüft deshalb vor dem Abschluss die Bedingungen des konkreten Angebots. Banken können sich darin unterscheiden, ob sie Gemeinschaftskonten akzeptieren, welche Personen eingetragen werden müssen und wie Auszahlung, Verlängerung oder Kontoschließung ablaufen. Produktbedingungen können sich ändern.

Zwei Erwachsene beim gemeinsamen Ordnen von Unterlagen
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Steuern beim gemeinsamen Festgeld

Der Sparer-Pauschbetrag, also der steuerliche Freibetrag für Kapitalerträge, gilt grundsätzlich pro Person. Für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Freibetrag. Ein Gemeinschaftskonto allein verschafft also nicht automatisch einen gemeinsamen Freibetrag.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können unter den steuerlichen Voraussetzungen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Dazu müssen sie unbeschränkt steuerpflichtig sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben. Der gemeinsame Auftrag kann auch Konten umfassen, die nur auf eine der beiden Personen lauten.

Unverheiratete Partnerinnen und Partner können für ein Gemeinschaftskonto keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Die Bank behält gegebenenfalls Kapitalertragsteuer ein und stellt die Steuerbescheinigung auf beide Kontoinhaber aus. Wenn ihr unterschiedlich viel einzahlt oder unterschiedliche Anteile vereinbart, klärt vorab mit der Bank, wie sie die Erträge zuordnet.

Gemeinschaftskonto oder Einzelkonto?

Eure Situation Was dafür oder dagegen spricht
Ihr spart gemeinsam auf ein Ziel und habt ähnliche Vorstellungen zu Laufzeit und Beiträgen. Ein Gemeinschaftskonto kann die Verwaltung vereinfachen. Haltet fest, wer welchen Betrag einzahlt.
Eine Person hat bereits hohe Guthaben bei der betreffenden Bank. Prüft die Gesamtsumme dieser Person. Die Einlagen werden für die gesetzliche Grenze zusammengerechnet.
Ihr seid unverheiratet. Ein gemeinsames Sparziel bleibt möglich, aber ein gemeinsamer Freistellungsauftrag für das Gemeinschaftskonto ist nicht zulässig.
Ihr zahlt unterschiedlich viel ein. Vereinbart nachvollziehbar, wem welche Anteile zugerechnet werden sollen. Kontoinhaberschaft und tatsächliche Beiträge beantworten nicht automatisch alle Fragen zum Eigentum oder zur steuerlichen Zuordnung.
Eine Person könnte das Geld kurzfristig brauchen. Legt nur den Betrag fest an, auf den ihr während der gesamten Laufzeit verzichten könnt. Haltet nötige Rücklagen verfügbar.
Ihr wollt verhindern, dass eine Person allein handelt. Prüft, ob die Bank gemeinschaftliche Verfügungen anbietet und welche Folgen das für Auszahlungen und Änderungen hat.
Ihr habt unterschiedliche Vorstellungen zur Wiederanlage. Legt vorab fest, wer Fristen überwacht und was bei Fälligkeit geschehen soll.

Vor dem Abschluss klären

Bevor ihr ein gemeinsames Festgeld eröffnet, prüft die Einlagensicherungsinformationen und Vertragsbedingungen der Bank. Klärt dabei besonders:

  • Können beide das konkrete Festgeld gemeinsam eröffnen? Welche Verfügungsart gilt?
  • Welche weiteren Einlagen habt ihr jeweils bei derselben Bank, auch über andere Marken oder Anlagewege?
  • Könnt ihr den Anlagebetrag während der Laufzeit entbehren?
  • Was geschieht bei Fälligkeit, und wie verhindert ihr eine unerwünschte automatische Wiederanlage?
  • Welcher Freistellungsauftrag ist aufgrund eures Familienstands zulässig?
  • Wie haltet ihr ungleiche Einzahlungen, eine Trennung oder den Todesfall fest?

Ein gemeinsames Konto sollte zu euren tatsächlichen Beiträgen und Erwartungen passen. Wenn ihr die Anteile nicht eindeutig klären könnt, sind getrennte Festgeldkonten oft einfacher.

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